2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle:

von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht
Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin (zentUma e.V.)

Für das Jahr 2012 ist keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben worden.
Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze unverändert fort.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Mit dem Inkrafttreten des Unterhaltsabänderungsgesetzes zum 1. Januar 2008 hat die Düsseldorfer Tabelle eine grundlegend neue Struktur erhalten.  Zudem wurden vor  2008 die Unterhaltsbeträge nur jedes zweite Jahr an die veränderten Lebensbedingungen angepasst. Seit 2008 erfolgt eine Anpassung der Tabelle jährlich zum 1. Januar. Nachdem zum 1. Januar 2010 die Tabellensätze für den Kindesunterhalt um rund 13 % erhöht wurden, blieben diese unverändert zum 1. Januar 2011, es sind aber die Selbstbehalte zugunsten der Unterhaltspflichtigen durchschnittlich um 50 € erhöht worden. Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltsverpflichtenden (also demjenigen, der den Unterhalt in Geld zu entrichten hat) von seinem Einkommen zu verbleiben hat.

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