Kündigung einer Vollkaskoversicherung nur durch einen Ehegatten wirksam
von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik, Fachanwältin für Familienrecht
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.02.2018, XII ZR 94/17
Sachverhalt:
Die Eheleute haben während der Ehe eine Vollkaskoversicherung für ein auf den Ehemann zugelassenes und von der Ehefrau gefahrenes Fahrzeug abgeschlossen.
Die Eheleute trennen sich.
Die Ehefrau nutzt das Fahrzeug weiter. Der Ehemann kündigt allein die Vollkaskoversicherung.
Die Ehefrau verursacht einen selbst verschuldeten Unfall. Das Auto ist beschädigt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf insgesamt 12.601,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Ehefrau ist der Auffassung, dass der Ehemann die Vollkaskoversicherung nicht alleine kündigen konnte und fordert die Versicherung zur Zahlung auf.
Entscheidung:
Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat geurteilt, dass der Ehemann die Vollkaskoversicherung au